Leistungen nach SGB XI - Pflegeversicherungsgesetz
Wie bieten allen Menschen Unterstützung und Hilfe zuhause in Ihrer gewohnten Umgebung an, nach Ihren ganz persönlichen Bedürfnissen und Wünschen. In Zusammenarbeit mit Ihren Angehörigen erhalten und fördern wir Ihre Selbständigkeit und unterstützen Sie, um Ihren Alltag zu bewältigen.
Leistungen nach SGB V
Wir übernehmen alle ärztlich delegierten Leistungen. Verordnete Maßnahmen der häuslichen Krankenpflege müssen von den Krankenkassen genehmigt werden. Der Patient trägt eine Zuzahlung von 10 % der Kosten begrenzt auf 28 Tage/Jahr zuzüglich 10,- € je Veordnung.
Versorgung Schwerstkranker und Tumorpatienten durch speziell weitergebildete Pflegefachkräfte. Palliative care lindert Leiden durch individuelle und vernetzte Pflege und Hilfe.
„Den Tagen mehr Leben geben”
Seminarangebot für pflegende Angehörige und Interessierte. Die Seminarreihe möchte Ihnen eine Möglichkeit zur Information und Auseinandersetzung mit Themen der letzten Lebensphase bieten. Wir werden Sie auch mit Unterstützungsangeboten bekannt machen und möchten Sie ermutigen, ihre kranken Angehörigen im Sterben zu Hause zu begleiten.
Bei Krankheit, Urlaub oder Überlastung der Pflegeperson bieten wir Ihnen die sogenannte Verhinderungspflege an. Die Pflegekassen übernehmen die Verhinderungspflege bis zu 6 Wochen. Die Verhinderungspflege muss bei der Pflegekasse beantragt werden. Bei der Verhinderungspflege können Sie stundenweise Hilfe bei der Sozialstation abrufen. Kommt die Sozialstation schon ins Haus, so kann sich die Pflegeperson dennoch durch zusätzliche Leistungen der Verhinderungspflege entlasten lassen.